Praxis Nina Schindling, Klinische Psychologin Wien

Elternberatung

Wichtiger Hinweis:

Derzeit keine Plätze für Elternberatung frei!

Elternberatung (gem. §95a AußStrG)

Lassen sich Eltern minderjähriger Kinder scheiden, sind sie nach §95 Abs. 1a Außerstreitgesetz verpflichtet, eine „Elternberatung“ zum Kindeswohl in Anspruch zu nehmen.

Derartige Beratungen sind Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung. Die Eltern haben diese gegenüber dem Gericht – etwa durch Vorlage einer Bestätigung – glaubhaft zu machen, andernfalls kann sich das Verfahren verzögern.

 

Praxis Nina Schindling, Klinische Psychologin Wien

Die Elternberatung soll Eltern die Möglichkeit bieten in geschütztem Rahmen, außerhalb des Gerichtssaals über Erziehungsthemen, Konflikte zwischen den Elternteilen sowie die Bedürfnisse ihrer Kinder zu sprechen. Idealtypisch nehmen beide Eltern teil, um gemeinsame Lösungen erarbeiten zu können.

Es ist natürlich auch möglich, über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus eine begleitende Elternberatung zur Unterstützung im Scheidungsprozess in Anspruch nehmen.

Durch meine langjährige Berufserfahrung in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien verfüge ich auf diesem Gebiet über ein umfangreiches "Know How", welches ich gerne zur Verfügung stelle um gemeinsam mit Ihnen zielgerichtet und effizient Lösungen zu erarbeiten.

Praxis Nina Schindling, Klinische Psychologin Wien